Anschlussvereinbarung 

Was ist die Anschlussvereinbarung?
Die Anschlussvereinbarung ist das letzte Element der Studien- und Berufsorientierung in der Sekundarstufe I und wird im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 verfasst. Es handelt sich um ein Dokument, in dem die Schülerinnen und Schüler ihre Ziele für den Anschluss an die Klasse 9 formulieren und fixieren.

Wozu dient die Anschlussvereinbarung?
Durch diese Planung gestalten die Schülerinnen und Schüler ihren Übergang in die gymnasiale Oberstufe oder von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung, in weitere Bildungsangebote, in ein Studium oder in alternative Anschlusswege.
Dabei werden sie von Ihren Eltern und Lehrinnen und Lehrern unterstützt, alle Beteiligten unterzeichnen abschließend die Vereinbarung.
Ziel ist es, auf dieser Basis eine realistische Anschlussperspektive zu entwickeln, um Brüche im Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium zu vermeiden.

Was geschieht mit der Anschlussvereinbarung?
Die ausgefüllte und unterzeichnete Anschlussvereinbarung bleibt in der Obhut der Schülerinnen und Schüler, sie sollte im Schwerter Kompass abgeheftet werden, um später die gesteckten Ziele überprüfen zu können.

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